← Zurück zur StartseiteStand: August 2026 · GModG-Reform ab 21.07.2026 · Quelle: BEG-Richtlinien 17.07.2026
Förderung für Ihre energetische Sanierung
Bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch, Tilgungszuschüsse bei der Komplettsanierung und direkte BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Die neue BEG-Richtlinie gilt ab 21. Juli 2026 – wir navigieren Sie sicher durch alle Programme.
BEG EM (BAFA) 15–20 %KfW 458 bis 80 %KfW 261 bis 35 %KfW 308 bis 180.000 €KfW 266 Gewerbe zu Wohnen
Auf einen Blick · BEG-Richtlinien Stand 17.07.2026
Die Förderprogramme im Überblick
Alle Programme können kombiniert werden – GEBM plant Ihre optimale Förderstrategie. Klicken Sie für Details.
BEG EM und KfW 261 (BEG WG) dürfen nicht innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des jeweils anderen Programms kombiniert werden. GEBM plant Ihre Sanierungsreihenfolge optimal.
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Aktuell · 2026
BEG-Anpassungen & neues GModG
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29.07.2026 in Kraft getreten. Für Eigentümer bedeutet das: Förderbedingungen und gesetzliche Anforderungen sollten bei jeder Sanierungs- und Heizungsentscheidung gemeinsam betrachtet werden.
BEG · seit 21.07.2026
Heizungsförderung
Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt weiterhin 30 %. Für Wohngebäude beträgt der Förderhöchstbetrag aktuell 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
Effizienzbonus entfällt seit 21.07.2026.
Emissionsminderungszuschlag entfällt.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %; erstmalige Absenkung ab 01.02.2027.
Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen.
Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer kann die Gesamtförderung bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen.
Für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus wurde der Förderhöchstbetrag auf bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit angehoben. Seit dem 21.07.2026 werden nur noch bestimmte Effizienzhaus-Stufen gefördert.
Geförderte Stufen reichen von EH 40 bis EH 85 sowie Effizienzhaus Denkmal – jeweils als EE- oder NH-Klasse.
Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.
Der zusätzliche 5-Prozentpunkte-Bonus für die EE-Klasse entfällt.
Der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet; EH 70 EE soll künftig ebenfalls berücksichtigt werden.
Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29.07.2026. Ein zentraler Punkt ist die stärkere Technologieoffenheit bei der Wahl der Heiztechnik.
Die bisherige einheitliche Vorgabe von mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung entfällt.
Eigentümer erhalten mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik.
Die Bundesregierung führt die Förderung für klimafreundliche Heizungen und Gebäudesanierungen fort.
Für konkrete Sanierungsvorhaben sind die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und Förderbedingungen getrennt zu prüfen.
Hinweis: Förderprogramme können von verfügbaren Haushaltsmitteln und weiteren Voraussetzungen abhängen. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Merkblätter und Förderbedingungen der zuständigen Förderstelle.
BAFA · Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
BAFA-Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
50 % Zuschuss zur Energieberatung · max. 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern · max. 850 € bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten
Mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) fördert das BAFA eine qualifizierte Energieberatung für bestehende Wohngebäude. Im Rahmen der Beratung wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, der die energetischen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abstimmt und einen möglichen Sanierungsweg – schrittweise oder in einem Zug – aufzeigt.
Der iSFP wird direkt über das BAFA gefördert
Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die Förderung ist auf 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten begrenzt. Bei einer WEG kann zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von 250 € für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung möglich sein.
Was bringt der iSFP?
Individuelle Analyse des bestehenden Wohngebäudes
Aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen mit sinnvoller Reihenfolge
Darstellung eines möglichen Sanierungswegs in einem Schritt oder über mehrere Jahre
Grundlage für die Planung weiterer energetischer Maßnahmen und deren Fördermöglichkeiten
Ein geförderter iSFP kann bei förderfähigen BEG-Einzelmaßnahmen die Voraussetzungen für einen iSFP-Bonus unterstützen, soweit die jeweils geltenden BEG-Bedingungen erfüllt sind.
Wer kann die Förderung erhalten?
Unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieterinnen und Mieter.
Förderhöhe
50 % des förderfähigen Beratungshonorars · maximal 650 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern und 850 € bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten.
WEG-Zuschuss
Für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Wohnungseigentümerversammlung kann ein einmaliger Zuschuss von 250 € pro WEG möglich sein.
Offizielle Informationen
Die aktuellen Förderbedingungen und Antragsinformationen stellt das BAFA bereit.
BAFA · BEG Einzelmaßnahmen · Richtlinie 17.07.2026
BEG Einzelmaßnahmenförderung
15 % Grundförderung · iSFP-Bonus nur auf Kosten über 30.000 € · WPB-Bonus 5 % ab Q1 2027 nur für Dämmung (nicht Fenster)
Die BEG Einzelmaßnahmenförderung fördert einzelne Sanierungsschritte mit einem direkten BAFA-Zuschuss. Die Grundstruktur bleibt stabil: 15 % Grundförderung. Wichtige Neuerung ab 21.07.2026: Max. förderfähige Kosten ohne iSFP sind nun 30.000 € pro Wohneinheit. Mit iSFP verdoppeln sie sich auf 60.000 €, aber der Bonus gilt nur auf den Mehrbetrag (Teilbetragslogik).
iSFP-Bonus: +5 % – nur auf Kosten über 30.000 € (Teilbetragslogik!)
Der iSFP-Bonus wird erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und gilt nur auf den darüber hinausgehenden Betrag. Die Verdoppelung der förderfähigen Kosten auf 60.000 € bleibt erhalten. Beispiel: Maßnahme 50.000 € förderfähig → 30.000 € × 15 % = 4.500 € + 20.000 € × 20 % = 4.000 € = 8.500 € Gesamtzuschuss (eff. 17 %). Der iSFP selbst ist BAFA-förderfähig (50 %, max. 650 € EFH / 850 € ab 3 WE).
Förderübersicht BEG EM (Quelle: PDF Tabelle 1.11)
Maßnahme
Zuschuss
iSFP-Bonus
WPB-Bonus (ab Q1 2027)
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
15 %
+5 %*
+5 %**
Anlagentechnik (Lüftung etc.)
15 %
+5 %*
–
Heizungsoptimierung (Effizienzverbesserung)
15 %
+5 %*
–
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)
50 %
–
–
* iSFP-Bonus: nur auf Kosten über 30.000 €, max. förderfähige Kosten 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) je WE ** WPB-Bonus ab Q1 2027: nur für Dämmmaßnahmen (NICHT Fenster), nur bei Endenergiebedarf ≥ 300 kWh/(m²a) oder Energieausweis Klasse H, nur aus iSFP, max. 3 Anträge
Rechenbeispiel: Dachdämmung EFH, Kosten 40.000 €
Variante
Förderung
Zuschuss
Ohne iSFP (max. 30.000 € anrechenbar)
15 %
4.500 €
Mit iSFP (30.000 € × 15 % + 10.000 € × 20 %)
eff. 17,5 %
6.500 €
Voraussetzungen
Gebäude mind. 5 Jahre alt · Antrag vor Maßnahmenbeginn beim BAFA · ab 21.07.2026 neue TPB-ID erforderlich · Fachunternehmen + Energieeffizienz-Experte (GEVP) einbinden · technische Mindestanforderungen (U-Werte) einhalten
Antrag & Ablauf
Antrag über BAFA-Portal mit neuer TPB-ID · Bewilligungsbescheid abwarten · Maßnahme beauftragen · Verwendungsnachweis einreichen · Auszahlung direkt auf Ihr Konto
Baubegleitung förderbar
50 % Zuschuss auf Planungs- und Begleitkosten, max. 5.000 € bei EFH/ZFH (max. 2.500 €/WE bei MFH). GEBM übernimmt Antragstellung und Baubegleitung komplett.
3-Jahres-Sperrfrist!
Nach BEG-EM-Förderung: 3 Jahre warten vor KfW-261-Antrag – und umgekehrt. GEBM plant Ihre Sanierungsreihenfolge so, dass Sie keine Förderung verlieren.
KfW · Programm 458 · BEG EM Heizungsförderung · neue Konditionen ab 21.07.2026
Das KfW-Programm 458 fördert den Heizungstausch auf erneuerbare Energien. Grundförderung weiterhin 30 %. Ab Q1 2027: Für Wärmepumpen aus EU-Fertigung gibt es einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 % – dafür sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %.
Jetzt handeln – Klimabonus sinkt halbjährlich ab Feb. 2027!
Aktuell noch 16 % Klimabonus. Ab 01.02.2027: –4 % halbjährlich. Ab 01.08.2028 entfällt er vollständig. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag von 28.000 € auf 22.000 € (bis 2030).
Einkommensbonus – dreistufig mit Familienzuschlag (ab 21.07.2026)
Zu verst. Jahreseinkommen
Bonus ohne Kinder
Bonus mit mind. 1 Kind <18 J.
bis 30.000 €
40 % (bisher 30 %)
40 %
30.001 – 40.000 €
30 % (unverändert)
40 % *
40.001 – 50.000 €
10 % (bisher kein Bonus)
30 % *
50.001 – 60.000 €
kein Bonus
10 % *
ab 60.001 €
kein Bonus
kein Bonus
* Familienzuschlag: Mit mind. 1 Kind unter 18 im Haushalt wird das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Nachweis: Meldebescheinigung. Max. Fördersatz: 80 % (Einkommen ≤ 30.000 € / bzw. ≤ 40.000 € mit Kind) · 70 % für alle übrigen.
Ab Q1 2027 wird der Ersatz von EE-Heizungen, die ab 01.01.2008 installiert wurden, nicht mehr gefördert. Wechsel von Fernwärme zu anderer EE-Heizung ebenfalls nicht mehr förderfähig. EE-Heizungen vor 2008: nur 25 % der Kosten anrechenbar (Übergangsregelung).
Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027
Neuer 15 % Bonus für Wärmepumpen aus EU-Fertigung (inkl. assoziierter Märkte). Im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. GEBM prüft, welche Geräte den Bonus erhalten.
Antrag vor Beauftragung!
Antrag über „Meine KfW"-Portal vor Beauftragung des Handwerkers. Ab 21.07.2026: Vorlage eines angenommenen Angebots mit aufschiebender Bedingung erforderlich. GEBM unterstützt vollständig.
KfW · Programm 261 · BEG Wohngebäude · neue Konditionen ab 21.07.2026
KfW 261 – BEG Wohngebäudekredit
65 % EE jetzt bei allen Stufen Pflicht · einheitlich 150.000 €/WE · kein iSFP-Bonus · kein EE-Klassenbonus · SerSan-Bonus ausgeweitet
Das KfW-Programm 261 fördert die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus. Ab 21.07.2026 ist ein EE-Anteil von mind. 65 % bei allen Effizienzhaus-Stufen verpflichtend (bisher nur EE-Klasse). Förderhöchstbetrag jetzt einheitlich 150.000 €/WE. Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. Der bisherige EE-Klassen-Bonus (5 %) entfällt – EE ist jetzt Standard.
WPB-Bonus +10 % · SerSan-Bonus bis +15 % · Kombination bis 25 % möglich!
Gebäude in Klasse F, G oder H erhalten WPB-Bonus +10 %. Serielle Sanierung (SerSan): +15 % für EH 55 und EH 40, +5 % für EH 70 EE (neu!). Die bisherige Kumulierungsgrenze zwischen WPB und SerSan wurde aufgehoben – Kombination beider Boni bis zu 25 % möglich. GEBM prüft alle Bonusoptionen für Sie.
Fördersätze BEG WG (Quelle: PDF Tabelle 4.2 · Stand 17.07.2026)
Effizienzhaus-Standard
Tilgungszuschuss
NH-Klasse
WPB-Bonus
SerSan-Bonus
EH Denkmal EE
5 %
+5 %
–
–
EH 85 EE (nur WG)
–
+5 %
–
–
EH 70 EE
–
+5 %
+10 %
+5 % (neu!)
EH 55 EE
5 %
+5 %
+10 %
+15 %
EH 40 EE
10 %
+5 %
+10 %
+15 %
EE = 65 % erneuerbare Energien (jetzt bei allen Stufen Pflicht) · NH-Klasse = Nachhaltigkeits-Klasse (QNG-Zertifikat, übergangsweise weiter gültig) · WPB = Worst Performing Building (Klasse F, G oder H; Endenergiebedarf ≥ 300 kWh/m²a) · SerSan = Serielle Sanierung · WPB + SerSan kombinierbar bis max. 25 % · Kein iSFP-Bonus mehr bei KfW 261
Der Tilgungszuschuss wird nach Vorlage der Bestätigung nach Durchführung (BnD) gutgeschrieben. Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten ist Pflicht (GEBM stellt BzA und BnD aus).
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Die Zahl gibt den Primärenergiebedarf als % des gesetzlichen Neubaustandards an: EH 55 EE = 55 % des Neubaustandards + 65 % EE-Anteil. EH 40 EE = noch besser. Je niedriger, desto höher der Tilgungszuschuss.
Baubegleitung Pflicht & förderfähig
Energetische Fachplanung durch Energieeffizienz-Experten ist Pflicht. 50 % Zuschuss, max. 5.000 € bei EFH/ZFH. GEBM stellt Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD) aus – alles aus einer Hand.
Antrag über Hausbank
Kredit wird über Ihre Hausbank oder ein Kreditinstitut beantragt – nicht direkt bei der KfW. Antrag vor Baubeginn. Ab Q1 2027 nur noch europäische Wärmepumpen mitförderfähig.
3-Jahres-Sperrfrist beachten!
Nach KfW-261-Förderung: 3 Jahre Sperrfrist vor BEG-EM-Antrag – und umgekehrt. Keine Mitförderung von EE-Wärmeerzeugern, wenn das Gebäude bereits von einer förderfähigen Anlage (nach 1.1.2008) versorgt wird.
KfW · Programm 308 · Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb · verbessert ab 03.08.2026
KfW 308 – Jung kauft Alt
Kredit für Familien beim Kauf von Gebäuden der Klasse F/G/H · Sanierungspflicht innerhalb 54 Monate · Antrag vor Kaufvertrag
Das KfW-Programm 308 unterstützt Familien mit mindestens einem Kind unter 18 beim Kauf von Bestandsgebäuden der Energieklasse F, G oder H. Das Gebäude muss innerhalb von 54 Monaten auf mind. EH 85 EE saniert werden. Ab 03.08.2026: Höhere Kreditbeträge und Einzelmaßnahmen als Alternative zur Vollsanierung möglich.
Mind. 50 % Miteigentum · Selbstnutzung als Hauptwohnsitz · Wohnnutzung 10 Jahre · 1 WE je Familie · Haushaltseinkommen-Grenze nach KfW-Merkblatt · Antrag vor Kaufvertrag!
Voraussetzungen
Mind. 1 Kind unter 18 im Haushalt · Gebäude Energieklasse F, G oder H · noch kein Wohneigentum in Deutschland · Antrag vor Kaufvertrag über Hausbank · Sanierung innerhalb 54 Monate
Antrag vor Kaufvertrag!
KfW-Zusage muss vorliegen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Frühzeitige Planung ist entscheidend. GEBM prüft den Energieausweis und erstellt die Sanierungsplanung.
Optimale Kombination
KfW 308 finanziert den Kauf · KfW 261 oder BEG EM fördert die Sanierung · GEBM erstellt den iSFP als Fahrplan und stellt sicher, dass alle Fristen und Förderbedingungen eingehalten werden
KfW · Programm 266 · Gewerbe zu Wohnen · Start 01.07.2026 · befristet bis 31.12.2026
KfW 266 – Gewerbe zu Wohnen
Direktzuschuss für Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnraum · 30 % der Umbaukosten · max. 30.000 €/WE · Antrag vor Vorhabensbeginn
Das neue KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen" fördert seit 01.07.2026 die Umwandlung leerstehender, beheizter Gewerbeimmobilien (Büros, Ladengeschäfte, Praxen etc.) in Wohnraum. Es ist ein Direktzuschuss – kein Kredit, keine Rückzahlung. Bundesweit 300 Mio. € Budget für 2026. Energetische Sanierungskosten sind nicht förderfähig über KfW 266 – diese werden separat über BEG-Programme gefördert.
EH 85 EE nach Umbau Pflicht – Kombination mit BEG-Programmen empfohlen
Nach dem Umbau muss mindestens Effizienzhaus 85 EE erreicht werden (65 % EE-Anteil). Die dafür nötigen Sanierungskosten (Heizung, Dämmung, Fenster) werden separat über KfW 261 oder BEG EM (BAFA) gefördert. GEBM plant die optimale Förderstrategie für Ihren Umbau.
Förderdetails KfW 266
Kriterium
Details
Förderhöhe
30 % der förderfähigen Umbaukosten
Maximum je neuer WE
30.000 €
Max. anrechenbare Umbaukosten
100.000 € je neuer Wohneinheit
Energetischer Mindeststandard
EH 85 EE (65 % erneuerbare Energien)
Förderzeitraum
01.07.2026 bis 31.12.2026 (befristet!)
Antragstellung
Vor Vorhabensbeginn über KfW-Portal
Rechenbeispiel: Umbau Büro zu 5 Wohneinheiten
Position
Kosten
Förderung
Umbaukosten (5 WE × 100.000 €)
500.000 €
–
KfW 266 Zuschuss (5 × 30.000 €)
–
150.000 €
Energetische Sanierung (Heizung, Dämmung)
z. B. 80.000 €
–
KfW 261 Tilgungszuschuss (z. B. 15 %)
–
z. B. 12.000 €
Gesamtförderung kombiniert
–
162.000 €+
Voraussetzungen
Beheizte Gewerbeimmobilie oder Nichtwohngebäude · mind. 1 neue Wohneinheit entsteht · genehmigte Nutzungsänderung · EH 85 EE nach Umbau · Antrag vor Vorhabensbeginn über KfW · befristet bis 31.12.2026
Kombinierbar mit BEG-Programmen
KfW 266 (Umbau) + KfW 261 (energetische Sanierung) + BEG EM (Einzelmaßnahmen) sind kombinierbar, solange keine Überschneidungen bei einzelnen Kostenpositionen entstehen. GEBM plant die optimale Aufteilung.
Befristet bis 31.12.2026!
Das Programm läuft zum Jahresende aus – 300 Mio. € Budget für 2026. Antrag jetzt stellen, solange Mittel verfügbar sind. GEBM unterstützt bei der Antragstellung und der energetischen Planung.
Wir maximieren Ihre Förderung
Als zugelassene Energieeffizienz-Experten (dena-Expertenliste, GIH) übernehmen wir Förderberatung, Antragstellung und Baubegleitung nach den neuen BEG-Richtlinien (Stand: 17.07.2026 · Quelle: Öko-Zentrum NRW). Alle Förderprogramme aus einer Hand.